Sofern nichts anderes vereinbart, richten sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Höhe einer Gebühr im Wesentlichen abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert. Weitergehende Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren erhalten Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Da jedes Mandat verschieden ist und Tätigkeiten erfordern kann, denen die starre Honorarberechnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht gerecht wird, schlagen wir in geeigneten Fällen unseren Mandanten ein Stundenhonorar vor. Unser Stundensatz hängt von der Bedeutung und Schwierigkeit des Mandates und einer eventuellen Haftungsbegrenzung ab. Scheuen Sie sich nicht, uns hiernach zu Fragen.
Seit dem 01.07.2006 werden die Gebühren für die Erstberatung zwischen Anwalt und Mandant vereinbart. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt dann für den Bereich der Beratungen nicht mehr. Sofern Sie Verbraucher sind, ist der Höchstbetrag für eine Erstberatung auf 190,- € zzgl. MwSt. gedeckelt.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir allerdings verpflichtet, zumindest die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angefallenen Gebühren zu berechnen.