Arbeitsrecht
Für Arbeitgeber:
- Abwehr von Arbeitnehmerklagen
- Abwehr von Klagen des Betriebsrats und der Gewerkschaft
- Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen)
- Begleitung bei Massenentlassungen
- Dienstverträge mit Geschäftsführern
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, insbesondere zum Interessenausgleich und Sozialplan
- Problemstellungen im Arbeitsverhältnis
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Verhandlungen mit der Gewerkschaft (z.B. über einen Haustarifvertrag)
Für Arbeitnehmer:
- problembehafteten Arbeitsverhältnissen
- Ausscheidungsvereinbarungen und deren sozialversicherungsrechtlichen Folgen
- Abwehr von Arbeitgeberklagen (Abwehr von Rückzahlungsverpflichtungen aus Arbeitgeberdarlehen, Gratifikationen oder Rückerstattung von Ausbildungskosten)
- Kündigungsschutzklagen, Erzielung von Abfindungen oder Erhalt des Arbeitsplatzes
- Vergütung, Eingruppierung, Versetzung
- Frage- oder Problemstellungen von leitenden Angestellten und Geschäftsführern
Für Betriebsräte:
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts
- Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsrechtliche Beschlussverfahren
Bitte wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Bernd K. Steng LL.M., Master of Laws im Europarecht.