Das Europarecht als supranationales Gemeinschaftsrecht entfaltet in vielen Bereichen unmittelbare Wirkung in unsere nationale Rechtsordnung und die europäischen Rechtsakte genießen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht.
Mit zahlreichen Richtlinien hat der europäische Gesetzgeber auch die deutsche Gesetzgebung mittelbar beeinflusst, so dass unser nationales Recht auch teilweise nur noch dann zu verstehen ist, wenn subtile Europarechtskenntnisse vorhanden sind. Gerade aufgrund unserer grenznahen Lage und der damit verbundenen häufigen Bearbeitung von Mandaten aus Österreich, der Schweiz und Lichtenstein, ist es unabdingbare Voraussetzung für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten, das primäre und sekundäre europäische Gemeinschaftsrecht bestens zu kennen und zum Vorteil unserer Mandanten anwenden zu können.
Besonders spezialisiert sind wir auf die Durchsetzung von Forderungen unserer Mandanten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, wobei wir für sie Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, insbesondere nach Vollstreckbarkeitserklärung des ausländischen Titels, um die Realisierung im Wege der Vollstreckung/Exekution vornehmen zu können.
Bitte wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Bernd K. Steng LL.M., Master of Laws im Europarecht.