Erbrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Abwicklung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag)
- Auflagen/Bedingungen in letzwilligen Verfügungen (Testament/Erbvertrag)
- Auseinandersetzung von Nachlässen
- Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbverträge)
- Ausschlagung der Erbschaft
- Die Erbenhaftung
- Erbscheinsverfahren
- Erbteilsübertragung
- Errichtung von Verfügungen von Todes wegen (Testament/Erbvertrag)
- Pflichtteilsrecht, insbesondere Geltenmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
- Stiftungen in der Erbfolgegestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Übergabevertrag, Schenkung etc.)
- Vermächtnisansprüche
Bitten wenden Sie sich an Rechtsanwalt Rotter und Rechtsanwalt Andreas Beurer.